Der Anzeigenmarkt ist schier grenzenlos. Das gilt sowohl für die Themen, die ein Anzeigenkunde an die Öffentlichkeit bringen will, als auch für den Raum, in dem er um Aufmerksamkeit wirbt. Geschäftseröffnungen, Stellenangebote oder Stellengesuche, Trauungs- und Geburtstermine, entlaufene Katzen oder entflogene Kanarienvögel – jedes Anliegen kann in einer Anzeige bekannt gemacht, eben: angezeigt, inseriert, annonciert werden. Ob man das regional eng begrenzt oder per Internet weltweit tun will, ist abhängig vom Inhalt der Anzeige und oft auch vom Geldbeutel.
Wer als Unternehmer weltweit aktiv ist, wird sicher auch weltweit für sich werben wollen. Und auch Werbung für ein Produkt – wie zum Beispiel das 1-Liter-Auto – oder für eine Dienstleistung – wie zum Beispiel die Flatrate fürs Telefonieren oder Surfen – beleben ja den Anzeigenmarkt und wollen möglichst groß und großflächig bekannt gemacht werden. Wer aber in Hamburg wohnt und dort eine neue Wohnung oder eine neue Arbeit sucht, wird die regionale Begrenzung vorziehen und über Kleinanzeigen Hamburg auf sich aufmerksam machen. Dabei entscheiden persönliche Vorlieben über den Weg, den man wählt. Tageszeitung oder die meist kostenlos an alle Haushalte verteilten Anzeigenblätter? Oder lieber elektronisch im Netz? Die regionale Beschränkung auf Kleinanzeigen Hamburg ist auch dort möglich, und meistens kommt man im Netz kostenlos oder zu einem sehr niedrigem Preis zum Zuge. Bei Tageszeitungen hingegen errechnet sich der Anzeigenpreis aus der Größe der Annonce (mm-Preis pro Textspalte) und der Zahl der regelmäßig gedruckten Exemplare, der Druckauflage.
Wer eine Kleinanzeige aufgibt, gleichgültig ob bei einem Zeitungs- oder Zeitschriftenverlag oder im Internet, hat ein vorrangiges Interesse daran, dass seine Kleinanzeige im Wust der vielen Veröffentlichungen auch gefunden wird. Deshalb sind die Anzeigenseiten in Rubriken aufgeteilt, etwa den Gebrauchtwagen- und Immobilienmarkt, die Kontaktanzeigen und den Stellenmarkt. Wer eine Kleinanzeige schreibt, muss sich dabei klar und präzise ausdrücken und sich zudem – es handelt sich ja um eine Kleinanzeige – möglichst kurz fassen. Und noch etwas sollte man wissen: Der Herausgeber kann die Veröffentlichung von Anzeigen ablehnen, wenn sie zum Beispiel beleidigende, andere Menschen herabsetzende oder grundgesetzwidrige Behauptungen enthalten.